Fast hätten wir es vergessen Euch die Doodles aus dem November zu zeigen, aber einer unserer Leser erinnerte uns per Mail daran. Im November 2010 gab es 23 Doodles, 2010 damit unterm Strich schon 246 Doodles. Damit ist 2010 schon jetzt der Rekordhalter an Doodles.

Tag der Toten
Street View

Nach der andauernden heftigen Kontroverse zum Datenschutz in Street View, die Deutschland in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt hat, macht nun das Ergebnis einer Einzelklage aus den USA die Runde: Google hat einem Ehepaar einen Dollar Schadensersatz gezahlt, weil dessen Privatgrundstück bei den Aufnahmen für Street View unerlaubterweise befahren worden war.

Aaron und Christine Boring aus Pennsylvania sind trotz geringer finanzieller Ausbeute stolz auf ihren "Sieg" über den Suchmaschinenriesen. Vor ein paar Jahren hatte dieser mit einem seiner Fahrzeuge das Grundstück des Ehepaares befahren, obwohl vor der Einfahrt ein Schild mit der Aufschrift "Privatweg. Zufahrt verboten" stand, wie unter anderem Spiegel Online berichtet. Eine Klage folgte im Jahr 2008. Doch statt einen "Entschuldigungsbrief" zu schreiben, wie die Eheleute erwartet hatten, hatte Google bis vor kurzem versucht sein Befahren des Wegs rechtlich zu begründen. Diese Bemühungen waren jedoch letztlich erfolglos, und so erklärte sich der Internetkonzern zur Zahlung der symbolischen Summe bereit.

Vermutlich wird es bei solchen Einzelfällen bleiben, in denen Google tatsächlich fehlerhaftes Verhalten beim Anfertigen seiner Aufnahmen für Street View eingestehen muss.

Privatweg Hinweisschild
Google

Die in diversen Google-Diensten verfügbaren Inhalte werden nicht nur stetig zahlreicher, sondern unter Umständen auch unüberschaubarer, insbesondere in Bezug auf ihre Legalität. Google möchte sich dieses Problems nun stärker annehmen und hat dazu ein paar Maßnahmen vorgestellt, welche die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials eindämmen sollen.

Vor allem sollen die Prozeduren zum Melden und Entfernen schutzwürdiger Inhalte gestrafft werden, wodurch einerseits illegal verbreiteter Content schneller aus den Diensten verschwindet und andererseits speziell "autorisierter" Content schneller verfügbar wird. Die folgenden Schritte will Google dazu in den kommenden Monaten gehen:
  • Auf seriöse Beschwerden nach dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA) soll binnen 24 Stunden reagiert werden. Hierzu werden spezielle Tools online zur Verfügung gestellt, die den Beschwerdeprozess vereinfachen und größtenteils automatisieren. Auch Gegenbeschwerden (wenn Inhalte fälschlicherweise entfernt wurden) sollen in diesem Zug erleichtert werden.
  • In Suchfeldern sollen über die automatische Vervollständigung keine Begriffe mehr angezeigt werden, die mit Copyright-Verletzungen bzw. Piraterie in Verbindung stehen. Zwischen "legalen" und "illegalen" Wörtern zu unterscheiden dürfte an dieser Stelle allerdings eine große Herausforderung werden.
  • Im Rahmen des AdSense-Programms sollen Websites stärker auf urheberrechtlich geschützte Inhalte überprüft werden. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern ausgebaut. Die Programmrichtlinien verbieten die Teilnahme für Sites, auf denen sich Material befindet, für das der Betreiber nicht die erforderlichen Rechte besitzt.
  • Von Rechteinhabern eigens authorisierte Inhalte (z. B. Trailer für neue Kinofilme) sollen ggf. in den Suchergebnissen hervorgehoben werden.