Prof. Caspar: Google hat erhebliche Probleme beim Verfahrensverzeichnis

Street View

Ich konnte heute mit Herrn Professor Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, über die Ankündigung von Street View sprechen. Seiner Auffassung nach hat Google derzeit viele Probleme bei der Erfüllung von einem der dreizehn Punkte, die letztes Jahr ausgehandelt wurden.

Professor Caspar - Datenschutzbeauftragter HamburgDer Datenschützer konnte heute bei Google das angekündigte Tool schon einmal testen. Seinen ersten Eindrücken nach nicht kompliziert und leicht zu bedienen. Menschen, die nun Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihres Hauses per E-Mail einlegen, werden dann an die Webseite weiter verwiesen.

Die Frage, ob Herr Caspar überhaupt wisse, was Street View ist – wie es hier gelegentlich in Kommentaren behauptet wird, lässt sich mit einem klaren Ja beantwortet. Er selbst nutzt verschiedene „Social Networks“ und beobachtet die Vorgänge dort. Auch Street View hat er privat schon genutzt.

Eine der Zusagen von Google ist diese „Google hat die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses zugesichert.“. Dieser Punkt – so die Ansicht von Prof. Caspar – bereitet Google derzeit erhebliche Probleme. Erst wenn alle 13 Punkte erfüllt sind, könne Street View in Deutschland starten und wäre dann rechtmäßig.

Hintergrund:
Prof. Caspar hat Google wenige Wochen nach seiner Amtseinführung im Frühjahr 2009 ein Ultimatum gestellt. Nach einigen Verhandlungen machte Google insgesamt 13 Zusagen, die den Datenschutz um Street View wahren. Eine der Forderungen ist das gewährte Verfahrensverzeichnis. Bei der Erstellung stellte Google fest, dass WLAN-Daten mit sogenannten Payload von unverschlüsselten Netzen gespeichert wurden. Im Zuge dessen stoppte Google seine Fahrten weltweit und arbeitet mit verschiedenen Behörden zusammen. In Deutschland ermittelte die Staatsanwaltschaft. Google Street View soll noch vor Ende des Jahres startet. Über das Tool können Eigentümer und Mieter ihr Haus aus Street View entfernen lassen. Es startet nächste Woche und steht zunächst vier Wochen online zur Verfügung.



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comment 6 Kommentare zum Thema "Prof. Caspar: Google hat erhebliche Probleme beim Verfahrensverzeichnis"

  • Ich frage mich, was eigentlich so schlimm daran ist, sein Haus/seine Wohnung bei Street View zu sehen. Man selbst schaut im Street View sein Reiseziel an und beschwert sich dann, wenn man ein Foto seiner Wohnung/seines Hauses sieht!?
    Und abgesehen davon: Heutzutage stellen die Leute von sich aus schon viel privateres Zeug ins Internet als das. Als ob ein Foto der Wohnung/Haus schlimmer ist als ein Foto von sich selbst. Da verstehe ich manche echt nicht. Das ist meine Meinung.

  • @Iuzzolsa

    Auch das ist meine Meinung. Du hast doch Recht. Fast jeder veröffentlicht irgendwo Fotos von sich selbst, aber bei Google Street View, schlagen sie gleich alarm! Lächerlich…

    Die wichtigste Frage wurde hier nicht gestellt!
    Hat Sightwalk einen bessern Verfahrensverzeichnis als Google? Werden daher jegliche Kritik an Google gelenkt? Kennt überhaupt Casper Sightwalk? Nein! Warum verdammt nochmal wurde diese Frage nicht gestellt, bezüglich Sightwalk!?

    Zitat:
    Kriminelle seien dank Street View in der Lage, Gebäude und Grundstücke gefahrlos auszuspähen: ?Sie müssen sich nicht in die Nähe eines Tatorts begeben. Das Entdeckungsrisiko minimiert sich?, sagte der BDK-Vizevorsitzende Bernd Carstensen. Die Bilder von Street View erleichterten die Planung eines Fluchtweges. Vorstellbar sei ebenso, dass Terroristen auf diese Weise Standorte für Sprengfallen am Straßenrand suchten.

    HAUSEIGENTÜMER REBELLIEREN

    Der Eigentümerverband ?Haus & Grund Deutschland? weist darauf hin, dass bei Street View der Blick in die Privatsphäre vereinfacht wird.

    Werde dies bei Sightwalk nicht getan???
    Natürlich! Irgendwann muss doch damit Schluss sein, immer Google als den bösen darzustellen!

  • Kann ich auch bei Google reklamieren, wenn das Haus in dem ich Wohne gepixelt wurde, ich das aber nicht will?

  • @78947:
    Soweit ich das verstanden habe, wird Google dann nur die betroffene Wohnung löschen. Rückgängig machen geht nicht, weil Google die Daten unwiderruflich löschen muss.

  • Und was hat man von diesem Professor Caspar gehört, als es um das SWIFT-Abkommen ging? Wo hat man ihn gehört, als es darum ging, dass die Israelis vollen Zugriff auf alle personenbezogenen Daten von in Deutschland lebenden Personen erhalten?

    Wo hört man diesen Professor zum Thema Körperscanner? Erst letzte Woche wurde in den USA ein Verfahren gegen einen US-Marshal eröffnet der 35. Bilder aus Nacktscannern umwandelte und ins Netz stellte?

    Dazu schweigt dieser Mr. Wichtig! Aber gegen Street View zu Felde ziehen!

Kommentare sind geschlossen.