Der Street View-Deal mit Aigner

Street View

Google ist mit Aigner zusammengetroffen. Dabei wurde das weitere Vorgehen beschlossen. Google möchte sich an die Vorgaben aus Hamburg halten. Wir haben mit Google gesprochen und das Gespräch hinterfragt.

Hamburgs Datenschützer und Ilse Aigner haben mit Googles Sprechern eine Vereinbarung getroffen. Oder eher gesagt mehrere Vereinbarungen, die nun für Googles Street View bindend sind. Größtes Anliegen war für die Datenschützer, dass man Personen, Häuser und KFZ-Zeichen schon im Voraus entfernen lassen kann. Dem hat Google zugesagt. Der 13 Punkte lange Aigner-Pakt ist auch online verfügbar.

Darin zu finden: Die Zusicherung von Google, dass man
– Gesichter
– Kfz-Zeichen
– Gebäude/Grundstücke
noch vor der Veröffentlichung unkenntlich machen wird. Gebäude und Grundstücke können per Widerspruch angefochten werden und allerdings müssen die Grundstücke/Gebäude identifizierbar sein (Hausnummer, Besonderheit oder Ähnliches). Google wird dann „zeitnah“ die Widersprüche bearbeiten und entsprechende Objekte/Individuen retuschieren. Im Nachhinein hat eine Person oder Eigentümer immer noch das Recht, gegen Gesichter/Kfz-Zeichen/Gebäude vorzugehen. Dieses Recht sieht folgendermaßen aus:
In einigen Rathäusern liegen Listen für Widerspruch-Ansprüche aus. Diese werden dann gesammelt und regelmäßig an Google gesendet. Weiterhin hat jeder die Möglichkeit, per Post zu widersprechen:

Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg

Eine andere Möglichkeit besteht per Formular auf google.de/streetview, dieses wurde von uns zuletzt schon verlinkt und zeigt auch auf die umfassenden Hilfeseiten von Google.

Die Rohdaten darf Google erstmal intern weiterverwenden, um die Prozesse (unkenntlich machen) durchzuführen. Danach müssen die Daten allerdings entweder vernichtet werden oder von Google komplett unkenntlich gemacht werden. Google hat dafür 2 Monate zeit. 

In der Praxis sieht das Verfahren dann so aus, dass man Widerspruch einlegen kann: „Google hat gegenüber den deutschen Datenschutzbehörden zugesagt, vor der Veröffentlichung von Abbildungen aus Deutschland eine Funktion zur Verfügung zu stellen, mit der jeder der Veröffentlichung einer Abbildung seines Hauses widersprechen kann. Diese Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und wird rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Bilder zur Verfügung gestellt. Die Funktion ist notwendig, weil die genaue Identifizierung des Widerspruchgegenstandes allein anhand der Adresse technisch nicht möglich ist.“

„Wir haben Frau Aigner zugesichert, dass wir die Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, die wir mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten vereinbart haben, einhalten werden“, so Google-Sprecher Kay Oberbeck gegenüber GoogleWatchBlog. Von den Regelungen, die unter Anderem Häuser, Gärten, KFZ-Zeichen und Personen betreffen, sind einige schon weltweit verfügbar: „… andere wie beispielsweise das automatische Unkenntlichmachen von Gesichtern und KFZ-Kennzeichen setzen wir weltweit ein“. Diese sind auch nicht neu, wie Stefan Keuchel ergänzt: „Gesichter und Kennzeichen wurden schon immer geblurrt und die Widerspruchsmöglichkeit ist auch nicht neu“. 
Googles Street View ist bereits in 19 Ländern verfügbar und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Jedoch geht bei jedem neuen Service ein Risiko mit: „Wenn wir neue Projekte starten, stoßen wir manchmal auf unerwartete Herausforderungen – Street View bildet da keine Ausnahme“, so Oberbeck, den Kritikern möchte er aber noch auf den Weg geben:

Uns ist bewusst, dass einige Leute sich bei dem Gedanken nicht wohl fühlen, dass Bilder ihrer Häuser oder Autos in dem Dienst eingebunden sind. Deswegen bieten wir die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise die Entfernung von Bildern zu beantragen. Unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/using-street-view.html
finden sich zahlreiche Anwendungsbeispiele, wie man Street View nutzen kann. Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Dennoch ist man entspannt, denn vielleicht könnte schon dieses Jahr der Startschuss für Street View in Deutschland gegeben werden, wie Oberbeck anmerkt

Google hat gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zugesagt, dass eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, bevor Street View-Bilder in Deutschland veröffentlicht werden. Die Umsetzung dieser Zusagen ist technisch aufwändig, so dass wir einen genauen Termin für den Start von Street View in Deutschland leider noch nicht nennen können. Wir hoffen allerdings, dass der Starttermin noch im Jahr 2010 liegt.

Wir können also eventuell zu Weihnachten schon auf die Straßen schauen, und das sogar in 3D und High Quality.



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comment 6 Kommentare zum Thema "Der Street View-Deal mit Aigner"

  • Was macht Google eigentlich, wenn nur ein einziger Bewohner eines Mehrparteienhauses widerspruch bei Google einlegt, aber alle anderen nichts gegen eine Abbildung des Hauses haben oder dies sogar befürworten?

  • Ich fände es toll wenn es mal eine „Dafür“ liste geben würde so das dieser Dienst bald mal online kommt. Finde Streetview klasse und habe auch schon in Ländern, wo ich mal war, echt tolle Sachen wiederentdeckt.

  • Im Prinzip gibt es doch nichts Neues! Alles wie gehabt. Kann sich nur noch um Jahre handeln!

  • @alex:
    Doch, ein Mieter darf genauso Widerspruch einlegen. Denn es wäre ja SEINE Privatsphäre, die verletzt wird, nicht die des sonstwo wohnenden Vermieters.

    Mal schauen, ob es dann von großen Wohnsiedlungen überhaupt Bilder gibt, die noch gezeigt werden dürfen …

  • Es gibt bereits Leute die dann die weißen Flecken mit eigenen Bildern erweitern wollen wie im Heise Forum zu lesen war.

    @Trashman Es gibt auf Facebook zumindestens eine Seite Pro Google Street View

Kommentare sind geschlossen.