Gutachten: Google StreetView datenschutzrechtlich unbedenklich

Street View
Ein neues Gutachten, welches Nikolaus Forgó angefertigt hat, kommt zum Schluss, dass der Street View, wie er derzeit geplant ist, datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Der Experte bezweifelt im Rechtsgutachten, dass durch die Abbildung von Personen und Kraftfahrzeugen in Google Street View überhaupt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Die Daten beziehen sich schließlich nicht auf die Personen, sondern auf die Landschaft. Die abgebildeten Häuserfassenden werden zwar mit Geoinformationen verbunden, sind nach seiner Meinung ebenfalls keine personenbezogenen Daten, sondern reine Sachdaten.

Weiter stellt er fest, dass auch wenn man diese Einschätzung nicht teilt und von der Anwendbarkeit des BDSG ausgeht, führe dies nicht zur Unzulässigkeit von Street View. Da man Daten für Street View nutzt, die öffentlich sind, muss man die Interessen von den betroffenen Personen und Google abwägen. Forgó sieht kein überwiegendes Interesse der abgebildeten und meist unkenntlich gemachten Personen. Dies gilt auch für Autos, Firmenschilder und auch für Häuserfronten.

Allerdings kann auch in Einzelfällen das Interesse von einer Person oder einer Gruppe höher sein. Hierfür muss ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden. Da es diese bereits gibt, kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass Street View nach deutschem Recht zulässig ist, auch wenn das automatische Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen nicht immer so funktioniert wie es soll. Google räumt dies auch ein. Jeder Nutzer kann Fotos melden. Wir haben es schon mehrfach getan und meistens war das Bild nach weniger als 12 Stunden schon entfernt. Das längste Mal war bisher 2 Tage, dies war allerdings kurz nach einer Veröffentlichung.

Google will Street View dieses Jahr starten. Außschließlich für Deutschland hat Google ein Tool entwickelt, mit dem man noch vor dem Start sein eigenes Haus aus Street View entfernen kann. Hierbei ist es, egal ob der Widerspruch vom Eigentümer oder Mieter kommt. Die Häuser werden dann auch aus Rohdaten gelöscht.

Das Rechtsgutachten von Forgó wurde heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Rechtlich kann der Dienst nicht mehr verhindert werden“, erklärte der Justiziar von Google Deutschland, Arnd Haller. Wann Google Street View in Deutschland starten wird, ist aber noch offen, da man noch sehr mit den selbst auferlegten Zusagen beschäftigt ist.

Bisher gab es einige Tausend Widersprüche. Diese Zahl sei aber im Vergleich zu den bereits jetzt erfassten Häuserfassaden sehr gering. Google biete es zudem in Deutschland an, schon vorher sein Haus aus dem Dienst entfernen zu lassen. Dies gibt es in anderen Ländern nicht.



Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket

comment 2 Kommentare zum Thema "Gutachten: Google StreetView datenschutzrechtlich unbedenklich"

  • Wo kann man denn sein Haus vorher entfernen lassen?

    Und was macht man, wenn man in einem Reihenhaus wohnt und ein Mieter was dagegen hat und alle anderen nicht…

Kommentare sind geschlossen.