Rechtsgutachten des Donaukurier: Street View verstößt gegen deutsches Recht

Street View

Der Donaukurier (DK) hat in seiner Samstagsausgabe das Aktuelle Thema „Google Street View gewidmet. Wie ein von ihm in Auftrag gegeben Guthaben festgestellt hat, verstößt Google damit gegen deutsches Recht. 

Googles Eingriff in die Privatsphäre sei „eine Missachtung der Menschenwürde“. Der Verleges des DK Schäff fordert nun den Gesetzgeber auf nicht nur Unternehmen wie Google, sondern auch gewaltige soziale Netzwerke wie StudiVZ, Facebook, Twitter und andere als potenzielle Gefahrenquelle erkannt werden und unbedingt einer strengen nationalen datenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen müssen. Unternehmen müsste sich von einer unabhängigen Behörde überprüfen lassen. Interview

Der Rechtsanwalt Eike Schönefelder kommt zum Schluss, dass die Fahrzeuge ohne notwendige Sondernutzungserlaubnis rechtswidrig seien und man Google deswegen mit einem Bußgeld bestrafen muss. Die Gutachter des DK Claus Köhler und Hans-Werner Moritz erklären hier eine Fragen.

Google hat dem Donaukurier am Freitag eine Stellungsnahme geschickt. In dieser findet man neben den 13 Punkten, die Google zugesichert hat, auch eine Aussage von Prof. Caspar (Datenschützer Hamburg), dass man mit der Einigung von rechtlichen Schritten absehe, da man mit den Forderungen eh schon am Rande dessen gewesen sei, was rechtlich möglich und durchsetzbar gewesen sei.

Sowohl die Landtage von Schleswig-Holstein, als auch Bayern haben in folge festgestellt, dass weitere Maßnahmen gegen Google nicht erforderlich sind. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kommt zum Schluss, dass das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und Google ist aus seiner Sicht vertretbar ist und fügte später hinzu, dass die Nutzung der Land und Bundesstraßen durch diese Fahrzeuge dem erlaubnisfreien Gemeingebrauch unterliegen.

Ein Gutachten des Geodaten-Experten Forgo der Uni Hannover kommt zum Ergebnis, dass Häuserfronten egal ob mit oder ohne Hausnummer keine personenbezogene Daten sind. Google Street View ist auch ohne die Zusagen gegen über dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragen datenschutzrechtlich unbedenklich.



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comment 32 Kommentare zum Thema "Rechtsgutachten des Donaukurier: Street View verstößt gegen deutsches Recht"

  • Zitat:
    Ein Gutachten des Geodaten-Experten Forgo der Uni Hannover kommt zum Ergebnis, dass Häuserfronten egal ob mit oder ohne Hausnummer keine personenbezogene Daten sind. Google Street View ist auch ohne die Zusagen gegen über dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragen datenschutzrechtlich unbedenklich.

    Endlich mal einer,der nicht so lächerlich ist,wie die anderen;)

  • omg was soll man dazu noch sagen?
    wenn man street view verbieten will muss man erstmal ein gesetzt verabschieden das fotos von häusern von öffewndlichen straßen aus illegal macht und soweit wie google sowieso schon entgegen kommt, lächerliche diskussion!

  • Wenn die jetzt zum 01.01.2010 ein Gesetz verabschieden würden, dass man keine Fotos von öffentlichen straßen machen darf, können sie Google für die Fotos die bis einschließlich 31.12.2009 gemachten Bilder nicht bestrafen.

    Keine Strafe ohne Gesetz.

  • Person A zeigt sich in youtube von Kopf bis Fuß
    möchte aber Google Street View verbieten, da das Street View car zufällig ihn abgelichtet hatte…

    Person B möchte nicht, dass seine Wohung auf Street View zu sehen ist, aber nutzen tut er es trotzdem…

    typisch…

  • Langsam werde ich sauer. Wieso müssen sich die Deutsche immer quer stellen? Wer auf der Straße nicht fotografiert werden will, soll daheim bleiben. Deutschland = Fortschrittskiller.

  • Ich musste ziemlich stutzen, als ich las, dass ein Jurist StreetView als Verletzung der Menschenwürde sieht. Das wäre schon eine sehr lächerliche Aussage.

    Dann las ich aber mal das Original-Interview und interpretiere das anders.

    Der Anwalt schreibt „Das ist keine datenschutzrechtliche Bagatelle, sondern eine Missachtung der Menschenwürde.“

    mit „das“ meint er nicht StreetView, sondern die Nutzerprofilerstellung oder das allgemeine Verhalten von Google.

  • @ alle, die hier immer wieder rummeckern, dass wir Deutsche uns ach so querstellen.
    Bitte begreift, dass SV illegal ist. Von vorn bis hinten. Das Gleiche und sogar noch mehr trifft auf „Sightwalk“ zu.

    Es ist nun mal verboten, von 3 Metern Höhe in Grundstücke hinein zu fotografieren.
    Dafür gibt es auch glasklare Gesetze:

    § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
    (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

    Und ehe sich wieder jemand aufregt(was habt ihr denn zu verbergen und solchen müll): kommt einfach mal mit Argumenten um die Ecke, bestenfalls juristischen. Und nicht solchen idealistischen Müll wo einem jede vorgeworfene Applikation eines Datenrakes angebetet wird.

  • Wer seinen Arsch aus dem Fenster hängt, muss damit leben wenns andere Leute sehen. So einfach ist das.
    Egal ob da Tante Emma oder Google vor dem Fenster vorbei fährt.

  • @72189:
    Wieso sollte § 201a StGB zutreffen? Dort steht doch ganz klar: „… die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet…“

    Das kann wohl kaum besonders geshützt sein wenn jeder LKW-, Wohnmobil- oder Busfahrer aus seinem Führerhaus dort Enblick hat. Und höher ist die Kamera von Google auch nicht.

  • @ Thomas

    Du musst das Gesetz auf den Sachverhalt anwenden.

    Z. B. ein Gartengrundstück mit einer Begrenzung IST ein besonders geschützer Raum – das wird im Gutachten auch ganz klar hervorgehoben. Vielerorts kann sind höhere Grundstücksbegrenzungen nicht mal erlaubt.

    Es spielt auch keine Rolle, ob ein vorbeifahrender LKW o. ä. da rein schauen kann. Nach der „Argumentation“ nämlich dürften auch keine Flugzeuge fliegen, weil man von oben alles sieht 😉

    Das Gesetz sagt doch ausdrücklich: „WER BILDAUFNAHMEN DAVON HERSTELLT ODER SIE DRITTEN ZUGÄNGLICH MACHT, Geldstrafe & Freiheitsstrafe etc.“. Und genau das tut Street View – sie machen davon BILDAUFNAHMEN. Das macht der LKW-Fahrer nicht und auch nicht der Reisende im Flugzeug in 10000 m Höhe. Hier liegt der entscheidene Unterschied.
    (und btw. – das ist nur einer der Punkte, die SV illegal macht. Vom Urheberrecht mal ganz zu schweigen!)

  • Auf den ersten Blick schwierig zu beurteilen.

    Vorsorglich würde ich sagen, es ist REIN NACH DER GESETZES- und FAKTENLAGE (also wirklich nur objektiv gesehen) auch nicht ok.
    Einfach weil man ganz genauso wie bei SV weit über 1,80m in geschützte Räume blickt (wieder § 201a). Allerdings sehe ich hier keinen Zoom wie bei SV und durch die verzerrte Bewegung ist auch fast nichts zu erkennen, also rein datenschutzrechtlich eine Verbesserung.

    Die einzig juristisch zulässige Aufnahmeperpektive, wo es keine Probleme gibt ist tatsächlich die Fußgängerperspektive. Solch ein Projekt sehe ich aber noch nicht am Horizont – was aber nicht heißen kann, dass man sich als Bürger mit Grundstück solange gefallen lassen muss, dass ein rechtswidriges Projekt läuft (von dem man meist nicht mal Kenntnis hat).

  • juristen wollen aus allem geld ziehen, das ist deren mentalität, ob abmahnungen, oder google, immer sind es die juristen.

    es gibt ganz einfach zu viele von denen, was macht man da…..genau, mann sucht sich google aus !

    ich könnte echt kotzen wenn ich sowas lese.

  • Genau Horst.
    Du bist schon ein toller Hecht mit beispielloser Argumentation. Nicht sehr intelligent aber dafür „beispiellos“.
    Weil ja hier auch soviele Juristen anderen Geld aus der Tasche ziehen wollen! Hast du du dich mit der Problematik eigentlich schon mal richtig befasst oder kannst du sonst auch nur polemisch so richtig die Sau rauslassen? Oder siehst du dich vielleicht sogar gern als „virtuelles Nutzvieh“ für Google & Co, die mit anderer Leute Daten Gelder ohne Ende scheffeln (und das noch illegal)?

    Alle Leute die sich ihrer Privatsphäre bedroht sehen und es dagegen seit Jahrzehnten sogar schon Gesetze gibt, sind natürlich alle kleinkarierte Juristen.
    Was regen sie sich auch auf, wenn Bilder vom Innern ihrer Grundstücke ins Net gestellt werden!!! Allesamt Anarchisten.

    Mann Mann. Wie schön wäre es, wenn ein Befürworter endlich mal mit Argumenten statt „Ihr seid doch alle den Fortschritt aufhaltende Idioten…was habt ihr zu verbergen“-Gedöns rüberkommen würden.
    Aber nein – man entblödet sich nicht, stattdessen ohne Sinn und Verstand auf Juristen (btw. von denen ich übrigens nicht im Entferntesten einer bin) oder andere Kritiker einzudreschen, die wenigstens handfeste Argumente vorweisen können. Bei anderen Gesetzeswidrigkeiten schreien doch auch alle nach härteren Bestrafungen für Täter. Aber wenn ein Großkonzern Gesetze missachtet um damit Geld zu scheffeln, lassen sich Leute wie „Horst“ gleichgültig als „virtuelles Nutzvieh“ vor den Karren spannen und noch lustvoll die Peitsche geben. Unglaublich.

  • @ Dudelsack

    Ganz wie die Kritiker über solche Äußerungen von „Horst“ oder von dir vor 10 Tagen im Nachbarthread. Dort das Thema Oma Trudel – srry, aber beschäftige dich doch bitte mal mit dem KunstUrhG §22 und §23, bevor du postest. Menschen dürfen jederzeit problemlos fotografiert werden, solange sie nicht wesentlicher Bestandteil des Bildes sind. Muss dir ja nicht gefallen, aber verdammt – es ist nun mal zum Schutz der eigenen Rechte im Gesetz verankert. Und das hat seinen Grund. „Devon“ hat mit seiner Argumentation völlig recht. Es geht bei Street View nicht um eine hübsche nette Applikation von Google, sondern ganz klar um Rechtsverstöße.
    Wo bitte sind denn die RECHTLICHEN Argumente der Befürworter???? Man liest nur „kotzen“, „Kopfschütteln“, „was gibts zu verbergen“ usw. Aber was Konkretes kommt da nicht rüber. Ein Offenbarungseid?

    Man müsste schon sehr naiv sein (und damit meine ich nicht dich, Dudelsack), wenn man glaubt, Google tue dies aus altruistischen Motiven.

  • Man Tomb, du schreibst Sachen die sind schon echt abenteuerlich.

    Wenn du schon Paragraphen zu Rate ziehst, dann erwähne auch bitte alle dafür zutreffenden, nicht nur die, welche für deine aktuelle Argumentation gerade greifen könnten.

    Es gilt in Deutschland Panoramafreiheit, welche besagt dass du von öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen und Wegen Fotos anfertigen darfst (egal ob dann dort gerade ein Gebäude im Bild zu sehen ist) und diese auch veröffentlichen kannst solange du keinen gewerblichen Zweck (kommerzielle Nutzung) mit ihnen verfolgst, beispielsweise über Bildagenturen verkaufen.

    Natürlich gibt es noch so ein paar Ausnahmen wie rechtlich geschützte Sachen (z.Bsp. der Eifelturm mit seiner Beleuchtung in der Nacht darf nicht einfach so fotografiert und veröffentlicht werden, die ist in Frankreich patentiert worden).

    Anders verhält es sich jedoch, was Google eingeräumt und die deutschen Datenschützer auch absolut richtig (!!!) angemerkt haben, dass Autokennzeichen, Gesichter von Personen auf den Bildern nichts verloren haben – denn diese verstoßen gegen dein Recht (Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild etc.)

    Ob der Tourist aus Bangkok oder Bangladesch nun über Streetview dein Haus / Garten sieht oder ob er selbst in deiner Region dort Urlaub macht und ggf. Fotos davon – darauf hast du keinen Einfluss.

    So schaut es halt aus.

    @ Sandman – KunstUrhG §22 – dir ist schon klar, dass sich dieser Paragraph auf die Veröffentlichung von Fotos mit einer abgelichteten Person bezieht? (dieser Paragraph ist genau für den Bezug zum Recht am eigenen Bild dar)

  • Kleine Anmerkung bevor da ein Gegenargument kommt. 😉 Mit öffentlich zugänglichen Plätzen sind keine Privatgrundstücke gemeint.

  • @ Maik

    Jein.
    Von öffentlichen Plätzen dürfen selbstverständlich Aufnahmen gefertigt werden, die dann kommerziell genutzt werden. Das wird nicht bestritten und ist wohl jedem klar. Die Panoramfreiheit lehnt sich dabei an die europäische Richtlinie 2001/29/EG an. Trotzdem wird das in verschiedenen Ländern noch unterschiedlich gehandhabt (dein Frankreichbeispiel passt da schon – hier ist man ziemlich empfindlich, aber der beleuchtete Eifelturm ist eben die bekannteste Ausnahme).

    Es geht einfach darum, dass bei Street View mit einer viel zu hohen Kamera von dem „höchstpersönlichen Lebensbereich“ Bildaufnahmen gefertigt werden. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob das von einem öffentlichen oder privaten Ort aus erfolgt. Es ist GRUNDSÄTZLICH VERBOTEN (ein bisschen schwanger geht auch nicht).
    Das wird in §201a deutlich hervorgehoben. Dabei ist sogar nicht nur das Veröffentlichen der Aufnahmen rechtswidrig, sondern schon das bloße Anfertigen.

    Für die Aufnahmen dürfen außerdem keine Hilfsmittel verwendet werden, welche die natürliche Augenhöhe überragen (Leitern, gegenüberliegende Häuser – siehe auch Hundertwasserurteil in Ö usw. / steht sogar deutlich im Artikel – bitte lesen).
    Eine ca. 3m hohe Kamera ist ein solch ein unerlaubtes Hilfsmittel. Hier gehts dann sogar noch in den Urheberrechtsschutz rein, weil die Veröffentlichung aller abgebildeten Kunstwerke (also auch von Architekten gestaltete Häuser) eine Rechtsverletzung darstellen. Hier bleibt allerdings die letztliche Streitfrage, ob die Aufnahmen früher oder später kommerziell verwendet werden. Sollte die Applikation später mal ähnlich wie Google Maps als API-Code in Fremdseiten eingebunden werden können, wäre es spätestens dann der Fall. Und es wurde von Google auch schon irgendwo angekündigt (frag mich bitte nicht mehr wo – gaube es war in den USA – , aber ist für die Argumentation ja auch egal), dass SV bald kommerziell genutzt wird.

    „Ob der Tourist aus Bangkok oder Bangladesch nun über Streetview dein Haus / Garten sieht oder ob er selbst in deiner Region dort Urlaub macht und ggf. Fotos davon – darauf hast du keinen Einfluss.“

    Nein, denn der Tourist oder Passant trägt keine 3 Meter hohe Leiter auf dem Rücken, von welcher er in dein Grundstück über die Grundstücksbegrenzung hinweg fotografiert. Von „normalen“ Häuserfrontansichten redet hier keiner – es geht AUSSCHLIEßLICH darum, dass rechtswidrig der eigene, private Lebensbereich abgelichtet wird.
    Das hält Street View nicht ein und (auch) deshalb ist es illegal.

    PS: Freut mich, dass man mit einem der Befürworter tatsächlich faktenhaltig diskutieren kann. Danke an Maik

  • was heißt schon privatgrundstück und welche grundstücke gehören dem staat?
    wenn du für dein privatgrundstück bei der bank noch abzahlen musst, somit das grundstück noch nicht dir gehört und die bank vom staat finanziell unterstützt wird, was gehört dann wem?

    und die neubaublöcke und hochhäuser einer wohnungsgesellschaft, sind die auch privat oder gehören die dem staat?

    von öffentlichen wegen in richtung eines privaten grundstückes zu fotografieren ist doch nicht verboten, oder?

    und weil ich regelmäßig meine alte im garten durchvögel hab ich extra eine 3meter häcke wachsen lassen 😉 da haben spanner keine chance;-)

    blöde wäre nur wenn meine frau über google streetview mein auto vor meiner ex-frau´s haustür entdeckt. dann wäre ich …

  • @VB Michi

    Dann werd doch bitte mal konkret, warum SV den §201a nicht verletzt.
    Statt einfach nur Unsinn im Still einen 10jährigen von dir zu geben von dir zu geben. Mit Argumentation hat das ja nicht viel zu tun.

  • @72235:
    Wir leben in einem freien Staat. Das hat den Vorteil, dass ich nicht schauen muss ob meine Handlung explizit erlaubt ist. Ich muss nur schauen ob meine Handlung verboten ist. Wenn Ja dann muss mir dies im Zweifel der geschädigte (oder der Staat) beweisen. (Stichw. Unschuldsvermutung).

    In dem oft zitierten §201 steht nicht drin, dass eine 3m Kamera nicht erlaubt ist ob ab wann eine solche erlaubt/verboten ist.
    Dort steht „gegen Einblick besonders geschützten Raum“. Ein 1m Maschendrahtzaun ist sicherlich kein besondere Sichtschutz. Eine 2m hohe Hecke/Mauer dann schon. Aber da kann auch die 3m Kamera von der Straße i.d.R. nicht drüberschauen (Mathematik/Geometrie; (Sicht)-Winkel).

    Schau Dir doch auch mal die 13 Punkte von Google an.

    Wenn schon Kritik, dann aber auch hier:
    http://www.bing.com/maps/default.aspx?v=2&FORM=LMLTCP&cp=srkb7wj3fcyt&style=b&lvl=2&tilt=-90&dir=0&alt=-1000&phx=0&phy=0&phscl=1&scene=12400642&where1=berlin&encType=1

  • Dort steht „gegen Einblick besonders geschützten Raum“. Ein 1m Maschendrahtzaun ist sicherlich kein besondere Sichtschutz. Eine 2m hohe Hecke/Mauer dann schon. Aber da kann auch die 3m Kamera von der Straße i.d.R. nicht drüberschauen (Mathematik/Geometrie; (Sicht)-Winkel).

    Stichpunkt Mauer/Hecke: richtig. In vielen Gemeinden ist ein höherer Sichtschutz auch nicht erlaubt (warum auch immer).
    Das die Kamera über hohe Mauern etc. hinwegschauen kann, ist an den bisher schon verfügbaren Material in anderen Ländern klar ersichtlich. Schau einfach mal bitte in London, Japan oder irgendwo in den USA die Vororte an. Es gibt wenig, was man nicht erkennen kann.
    Selbst bei Google-Chef Larry Page hat man Videokameras etc. im Innern seines Grundstücks erkannt (Stichwort Sicherheit).
    Das Mathematik/Geometrie-Argument gebe ich gern zurück, denn damit kannst du dir sehr leicht ausrechnen, das die Kamera da locker drüber schauen kann (sogar der Winkel ist noch so steil nach innen, dass nur wenig nicht zu sehen ist). Es ist also ein klares Argument und Beleg für die Kritiker.

    Die Punkte 1-13 von Google sind – ganz ehrlich – ein Witz.
    Hier wird verzweifelt versucht, einen sogenannten Deal („Einigung“) mit dem Hamburger Datenschützer als allgemein rechtsgültig zu verkaufen, nur weil dieser Datenschützer irgendwann „entnervt“ die Hände gehoben hat (Aussage: „mehr war nicht zu erreichen“). Außerdem wiederholen sich die „Argumente“ aller paar Punkte frei nach dem Motto: Aus einer falschen Behauptung heraus kann ich alles rechtfertigen. Auf die dargelegten Punkte vom Rechtsanwalt Eike Schönefelder wird hier zwar bruchstückhaft eingegangen, aber eine Widerlegung des 201a ist nicht zu erkennen.

    In dem oft zitierten §201 steht nicht drin, dass eine 3m Kamera nicht erlaubt ist ob ab wann eine solche erlaubt/verboten ist.

    Nochmal: Das muss da auch nicht drinstehen.

    Im Grundgesetz Artikel 2,2 steht auch nirgendwo: Du darfst keine Pistole zum Töten verwenden, um jemanden das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nehmen.
    Da steht steht: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
    Ergebnis: ALLE MITTEL, die dazu verwendet werden, das Gesetz zu brechen, SIND VERBOTEN.

    Kurz zu Live Local: Hier ist die Sachlage durch Satelliten/Luftaufnahmen sicher anders. Hier wird sich bestimmt auch an vergleichbare Dienste wie G. Earth angelehnt. Ob dies legal ist, kann ich nicht beurteilen. Denke aber mal ja, weil selbst mit besten Zoom keine „Details“ zu erkennen sind. Aber was Details sind, darüber kann man sich wiederum streiten…

  • Ich antworte später nochmal etwas ausführlicher Tomb.

    Allerdings überkam mich gerade ein leichtes Schmunzeln als das Gewettere auf den Seiten vom DK gegen Google und deren Datensammlung zu lesen und zu wissen, dass sie selbst Google Analytics nutzen und damit ihre Besucher an Google ausliefern. 😉

    Da macht sich doch nicht wer populistisch wichtig?

  • @ Maik

    Das war mir auch schon aufgefallen.
    Ein Schelm der Böses dabei denkt 😉

    Bin jetzt aber auf den Weg in den Urlaub. Von daher wird nicht gleich eine Antwort kommen. Vllt. dann von unterwegs. Grüße, T

  • … Warum wird hier eigentlich von den Befürwortern erwartet, hier sachlich zu argumentieren? Wir sind in einem Forum, wo über aktualisierungen rund um google berichtet wird und der größte empfängerkreis werden fans von google sein. Diese wollen auch ein funktionierendes SV in ihrer Ortschaft, in ihrem Land, am besten überall.
    Und ihr schreibt doch selbst, dass SV legal ist, wenn keine Personen oder Kennzeichen aufgenommen sind. Hier wird auch behauptet, dass google geradezu die Bilder mit Menschen, aber eben ohne Gesicht, beleben will. Wenn du dir eine Vielzahl aller Bilder ansehen wirst, wirst du selten Personen finden.
    Die Herausforderung ist eben, dass bei der Fülle an Bildern ein Filter eingesetzt werden muss und es manuell leider nicht geht, sonst gäbs die Diskussion in meinen Augen nicht.

  • @ Tomb

    Sie sagen, Street View sei illegal.
    Doch, warum nutzen sie es dann, obwohl sie darin bilder sehen können, die nach ihrer Argumentation nichts zu suchen haben. Das ergibt für mich null sinn. Sie wollen nicht, dass man in Mauern etc. hinwegschauen kann, doch genaud das tun sie doch bei den anderen! Steckt absolut kein Sinn dahinter. Sie sind gegen Street View, aber benutzt haben sie es bestimmt öfters, geschweige denn dank Street View geht es erstmals jetzt in die Reise 🙂
    Sieg sieg

  • @72348:

    Sorry – nicht persönlich nehmen: selten was Schwachsinnigeres gelesen. LOL
    Wenn man über eine Sache diskutiert, muss man sich auch mit ihr auseinandersetzen. Dazu gehört bei einer Internetplattform nun mal, das man da auch DRAUF schaut. Wenn dann sofort ins Auge sticht, dass genau die Sachen eintreffen, die Google runterspielt (über Mauern schauen etc.), dann wirds arg bedenklich. Nochmal sorry, aber wie kann man nur solch eine ausgemachte Sülze von sich geben…

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