Bloger Share

Blogger hat sein zweites Geburtstagsgeschenk ausgepackt. In der sogenannten Navbar (das ist die Leiste ganz oben) findet man jetzt einen neuen Button "Share" bzw. "Freigeben". Klickt man diesen an, öffnet sich ein Pop Up. In diesem findet man dann Links zu Twitter, Facebook, Google Reader und man kann die Seite per Mail verschicken.

Die URLs werden automatisch mit einem Parameter versehen. ?spref=fb für Facebook, ?spref=gr für Google Reader und ?spref=tw für Twitter. Mit Analytics kann dann analysieren woher der Leser genau stammt.

Das ist eines von vielen neuen Features, die Google zum 10. Geburtstag von Blogger veröffentlichen will. 
Booksearch

Während Amazon, Yahoo und Microsoft gemeinsam gegen Google Books vorgehen wollen, hat sich Sony auf die Seite von Google geschlagen. Ein Anwalt des Unternehmens aus Japan hat vor Gericht sich für das Vorhaben von Google geäußert. Im Gegensatz zu vielen anderen sieht Sony im der Einigung mit den Autoren keine Einschränkung des Wettbewerbs sondern das genaue Gegenteil.

Laut Bloomberg ist das Abkommen von Google wettbewerbsfördernd und die Verbrauchen würde davon profitieren. In der Einigung sichert Google den Autoren 125 Millionen US-Dollar zu. Im Gegenzug darf Google die Bücher scannen und im Internet veröffentlichen. 
Reader

Über Twitter haben die Entwickler von Google Reader angekündigt, dass die vor einigen Wochen eingeführten Features jetzt auch in allen anderen Sprachen zur Verfügung gestellt werden. 

Reader

Die deutschen Bezeichnungen finde ich teilweise etwas seltsam. Aus Like wurde bevorzugen, aus "People you follow" wird auf Deutsch "Personen, deren regelmäßiger Leser Sie sind".
Sites

Google hat ein Update bei Google Sites veröffentlicht. Ab sofort kann man über die Einstellungen eine ganze Google Sites kopieren. Dadurch kann man mit verschiedenen Gruppen in ähnlichen Sites arbeiten.

Beim Gadget "recent announcement" kann man jetzt festlegen wie lange der Auszug sein soll oder ob der ganze Text geladen wird.

Bei der Suche gibt es nun weitere Einstellungen. Neben der Suche in der gewählten Site kann man auch das Web und das Intranet durchsuchen. Man kann auch festlegen, dass mehrere Sites durchsucht werden. Business und Schulen können mit der Intranet Suche alle Sites ihrer Domain durchsuchen.

» Ankündigung 
Chrome Plus

ChromePlus ist ein Browser, der auf Chromium, dem OpenSource Projekt hinter Google Chrome, basiert. Im Grunde genommen entsprechen die Features Google Chrome, doch ChromePlus kann ein bisschen mehr.

So kann man mit ChromePlus Tabs per Doppelklick schließen. Man braucht lediglich auf den Tab zu klicken. Super Drag macht es möglich Links ganz einfach per Drag und Drop zu öffnen. Man markiert einen Link und verschiebt ihn ein bisschen bis ein Mauszeiger mit dem Verknüpfungsicon (der kleine Pfeil) erscheint. Dann lässt man los und die Seite wird je nach Einstellungen im Hinter- oder Vordergrund geöffnet.

Die Mouse Gestures machen das steuern mit der Maus möglich. Hoch und runter sind fürs Scrollen zuständig. Links und Rechts dient zur Navigation und oben rechts und oben links kann man den nächsten bzw. den vorherigen Tab öffnen. Schließen kann man mit unten rechts.

IE Tab integriert einen weiteren Icon in die Adressleiste. Mit einem Klick kann man die Seite dann im Internet Explorer generieren lassen. 

Chrome Plus Einstellungen

ChromePlus basiert auf Chrome 3.0.193.0 und lässt sich nicht parrallel zu Google Chrome nutzen. ChromePlus nutzt aber das Chrome Profil und man hat alle Lesezeichen und die Theme wird auch übernommen.  
Street View

Google Street View zeigt nun ähnlich wie Google Maps Business-Einträge wie Restaurants, Cafés oder andere Unternehmen an. Sucht man zum Beispiel in Bern ein Café ist in der Blase jetzt ein Bild aus Street View drin. Öffnet man dann Street View bekommt man die einzelne Einträge beim virtuellen Gang angezeigt.

Sinn und Zweck davon ist, dass man sich das Café schon einmal anschauen kann. Gefällt es einem von außen nicht kann man direkt in Street View weiter suchen.

Klickt man dann auf den Icon erscheint wieder die Infoblase und man kann sich weitere Infos wie Bewertungen anschauen.

Street View
Google

Google hat gestern eine weitere Änderung am Layout der Suchergebnisse vorgenommen. Ab sofort gibt es bei Bildschirmen, die größer als 1024 Pixel sind auf der rechten Seite eine komplett weißen Bereich. Lediglich die Linkbar nutzt diese noch aus.

Als Google vor einigen Wochen die Werbung näher an die Suchergebnisse gerückt wurde, fragte ich mich schon was Google mit dem neuen Platz machen will, doch die neuste Änderung ist eigentlich ein Rückschritt. Immer mehr Nutzer verwenden eine Auflösung die breiter als 1024 Pixel ist. 

Eine mögliche Begründung könnten die Eye-Tracking-Studien sein, die Google öfters mal macht. Die meisten Nutzer konzentrieren sich vor allem auf die obersten beiden Ergebnisse. Recht häufig wird auch der gelb unterlegte Banner angeschaut, soweit er vorhanden ist. 

Google Suchergebnisse mit Lücke

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Search Settings
Google hat in den vergangenen Tagen auf zahlreichen Google Startseiten (derzeit noch nicht auf google.de) eine kleine Änderung vorgenommen. So hat Google nun die Sucheinstellunge und den Link Google Account in einem Menü zusammengefasst.

Diesen Link findet man oben in der Linkbar, wo bisher der Verweis auf Google Account zu finden war.
Google

Google hat auf das noch nicht rechtskräftige Urteil zu alten Google Nutzungsbedingungen nun eine Stellungsnahme abgegeben. 

Darin heißt es: "In dem Rechtsstreit ging es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine. Einige der Klauseln waren in der Tat unglücklich formuliert und wurden von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden. 

Die Pressemitteilung des VZBV stellt die dem Rechtsstreit zugrundliegenden Tatsachen leider sehr verzerrt dar. So war Google etwa zu keinem Zeitpunkt berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke - und schon gar nicht private Dokumente - einfach im Internet zu veröffentlichen. Google hat sich lediglich ein Nutzungsrecht zu dem Zweck einräumen lassen, dass Nutzer ihre Inhalte mit anderen teilen können, etwa in den Google Diensten "Text & Tabellen" oder Picasa. In diesen Diensten entscheidet selbstverständlich allein der Nutzer darüber, wem er seine Inhalte preisgeben will."

Auch ist es so, dass Google niemals Emails oder unveröffentlichte wissenschaftliche Inhalte durchsehen, ändern oder gar löschen konnte. Google wies vielmehr darauf hin, dass rechtswidrige Inhalte (wie Kinderpornos) gelöscht werden können, wenn solche Inhalte in einen Dienst gestellt werden. Dazu ist Google gesetzlich verpflichtet.

Das Gericht hat auch keinen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen können. Einige Klauseln seinen aber so formuliert gewesen, dass man annehmen hätte können, dass der Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gibt.

Google prüft jetzt rechtliche Schritte gegen das Urteil.