YouTube Partner Program: Nutzer verklagt Google wegen Ablehnung

YouTube

Der YouTube Nutzer Benjamin Legeri hat gegen YouTube, Google und einige Mitarbeitern Klage eingereicht. Nun fordert er Schadensersatz, weil sein Antrag zum YouTube Partner Programm abgelehnt wurde.

Obwohl die Videos von Legeri über 100.000 mal angesehen wurde, weigerte sich YouTube ihn für das Partner Programm freizuschalten. In der Klageschrift heißt es, dass er einen messbaren Traffic durch durchschnittlich 11200 Views am Tag verursache. Zudem kritisierte er, dass auch Nutzer mit deutlich weniger Views zugelassen wurden.

Er fordert nun von YouTube eine Million $ Schadensersatz.
Legeri, der in den Videos vor allem Musiker parodierte, hat inzwischen ein eigenes Portal gegründet. Bei BetterStream.com können Nutzer Videos hochladen und neben den Videos Werbung schalten.

Ob es wirklich zu einem Urteil kommt, wird stark bezweifelt, schließlich hat Google als Eigentümer von YouTube, das Hausrecht und darf Anträge ohne angeben von Gründen ablehnen.

[Winfuture]



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comment 13 Kommentare zum Thema "YouTube Partner Program: Nutzer verklagt Google wegen Ablehnung"

  • Zitat:
    Er fordert nun von YouTube eine Million $ Schadensersatz.

    hahaha, der ist nicht ganz sauber=)

  • hmm…
    Also Google nimmt sich sehr viel heraus.
    Sicher mögen Sie Hausrecht haben, aber ich finde die Situation doch sehr bedenklich – denn youtube hat sicher keine Probleme damit selbst Geld mit den Videos zu verdienen.

    Und ich denke gerade hier könnte die Klage durchaus erfolgreich sein.

  • … einfach lächerlich… hätte er bereits $ 1 Mio mit dem partnerprogramm verdient?? bzw. wie viel bekommt man da?? oder ist das einfach ein schöner runder betrag?? …da hätte er doch gleich $ 1 mrd verlangen können…

  • Google ist zwar kein Monopolanbieter, aber deutlich der größte, und das bedeutet, dass Legeri deutlich weniger Views bekommt, wenn er sein Video anderswo hostet. Außerhalb von Youtube hat er deutlich schlechtere Möglichkeiten mit seinen Videos Geld zu verdienen. Da ihm die Gründe für die Ablehnung nicht einsichtig sind, ist eine Klage völlig nachvollziehbar. Das große Problem bei Internetservices mit Quasi-Monopolcharakter (insb. Google Suche) ist, dass Leute von ihnen abhängig sind, sie aber machen können was sie wollen. Wenn Google z. B. den GWB plötzlich aus seiner Suche streicht, hat der GWB auf einen Schlag nur noch halb so viele Besucher. Wenn Google den GWB aus dem AdSence-Programm rauswirft, hat der GWB kaum eine Chance auf Werbeeinnahmen.

  • wenn sich wer für ihn interessieren würde, haette er auch die subscribers und die views.

    die hat er nicht, also ist er auch nicht so toll.

    zu glauben er wird beliebter nur weil er partner ist, ist unfug.

    nicht youtube macht die leute berühmt sondern die leute selbst

  • ist ziemlich fern ab erinnert mich dennoch daran:
    http://gamerrecht.npage.de/hausverbot_wegen_anspruchsdurchsetzung-_16874383.html

    „Zwar ist der Hausrechtsinhaber grundsätzlich befugt, Dritten auch ohne einen berechtigten Grund ein Hausverbot zu erteilen. Dies gilt aber dann nicht, wenn der Hausrechtsinhaber sein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet. Er bleibt auch in diesen Fällen weiterhin berechtigt, Kunden, die den Betriebsablauf stören, die Zugangsbefugnis zu verweigern; er kann jedoch nicht ohne berechtigten Grund Kunden ausschließen. „

    ist ja schon ein ziemlich willkürliches verhalten was dort an den tag gelegt wird

  • Es widerspricht auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Googles Verhalten könnte man hier sogar als Diskriminierung bezeichnen. Die Klage wäre auch in Deutschland möglich, wenn auch in anderer Form (diese Schadensersatzansprüche sind lächerlich, die Zulassung zum Programm könnte er aber sicherlich einklagen).

Kommentare sind geschlossen.