Anwälte dürfen nicht mehr bei AdWords werben

AdWords
Ab sofort hat Googles AdWords-Programm eine Zielgruppe weniger: Deutsche Anwälte dürfen nicht mehr bei Google für sich selbst oder ihre Kanzlei werben, dies hat das Landesgericht München I entschieden. Das Urteil wurde nach der Klage eines Fonds-Anbieters gefällt, der sich durch die Anzeige des Anwalts in seiner Geschäftspraxis geschädigt sah.

Der betroffene Anwalt hat den Namen des Fonds in seine Keywordliste aufgenommen und seine Anzeige so über diesem Ergebnis platziert. Auf der verlinkten Seite zieht der Anwalt dann negativ über eben diesen Fonds her. Natürlich ist es nachvollziehbar dass das dem Besiter nicht ganz recht sein dürfte, aber eine Klage ist hier wohl der falsche Weg – wie wäre es, einfach die Kritikpunkte zu verbessern?

Laut diesem Urteil dürfen Anwälte in ganz Deutschland nun nicht mehr für Ihre Dienstleistung werben – zumindest nicht bei Google AdWords. Ob das Urteil auch für andere Werbeanbieter gilt ist dem heise-Text leider nicht zu entnehmen. Aber ab sofort wird der Anwalt sicherlich mit Layer-Ads & Co. für sich werben – da das ja sicherlich sehr viel dezenter ist als eine AdWords-Anzeige 😉

» heise-Artikel

[thx to: MainP]




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comment 2 Kommentare zum Thema "Anwälte dürfen nicht mehr bei AdWords werben"

  • Sorry. In dem Artikel steht kein einziges Wort davon, dass allen Anwälten AdWords verboten worden ist. Dies wäre auch als solches nicht so möglich.
    Es ist nur festgestellt worden, dass eine spezielle Vorgehensweise sittenwidrig ist und nicht den Standesregeln entspricht.
    Das die Kritikpunkte verbesserte werden sollen statt einer Klage. Ich weiß nicht, ob Du dir aus der Ferne solch ein Urteil überhaupt erlauben kannst. Recht haben mag nicht unbedingt jede Unverschämtheit bzw. jeden Rechtsverstoß legitimieren.

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