Gerichtsurteil noch einmal auf der Startseite?

Da kriegt wohl jemand den Hals nicht voll: Nachdem Google sich dem Gerichtsbeschluss gebeugt und einen halben Roman auf der Startseite angezeigt hat, gehen die Anwälte von Copiepresse noch einen Schritt weiter: Der Text war laut Aussage von Copiepresse nicht genügend angepriesen und soll jetzt noch einmal angezeigt werden – und zwar am Anfang der Website.

Das Google im allgemeinen nie viel Text auf seiner Startseite hat, und erst recht niemals eine vertikale Scroll-Leiste besitzt, weiß jeder. Als sich dies dann für 5 Tage geändert hat gab es dann wohl kaum einen Belgier der dies nicht bemerkt hat – also hat Google die Auflage „den Text gut sichtbar darzustellen“ vollkommen erfüllt. Aber nicht laut Copiepresse.

Der Text soll jetzt also noch einmal an den Anfang der Seite, so dass gescrollt werden muss um die Google-Suche erreichen zu können. Na klar, und der Text muss auch noch in Schritgröße 36 und für die ersten paar Sekunden blinkend dargestellt werden. Und wenn der letzte Belgier es immer noch nicht gesehen hat, wird der Text automatisch vorgelesen und in allen lokalen Google-Diensten (Toolbar, Desktop, Earth, Talk,…) angezeigt…

[Google Blogoscoped]




Teile diesen Artikel:

Facebook twitter Pocket Pocket

comment 2 Kommentare zum Thema "Gerichtsurteil noch einmal auf der Startseite?"

  • Mein Gott, die spinnen ja echt. Wenn ich der Google-Chef wäre, würde ich die belgische Google-Domain komplett offline stellen. Dann würden die ja sehen, was die davon hätten. -.-

Kommentare sind geschlossen.